Geltungsbereich der Vignette in Österreich
Die Vignette ist in Österreich für die Nutzung eines Großteils des Autobahn- und Schnellstraßennetzes verpflichtend. Die staatliche Gesellschaft ASFINAG betreibt und verwaltet über 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen, auf denen die Vignette gilt. Dieses Netz erstreckt sich über alle neun Bundesländer und stellt die wichtigste Verkehrsachse für Pendler, Touristen und den Güterverkehr dar.
Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Fahrzeughalter vor der Benutzung der mautpflichtigen Strecken eine gültige Vignette erwerben und korrekt anbringen. Dabei gibt es jedoch einige Besonderheiten und Ausnahmen, die Sie kennen sollten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Übersicht der Autobahnen nach Bundesländern
| Bundesland | Länge der Autobahnen (km) | Wichtige Autobahnen und Schnellstraßen |
|---|---|---|
| Wien | 70 | A2, A23 |
| Niederösterreich | 660 | A1, A2, A21, S1, S5 |
| Oberösterreich | 310 | A1, A8, A9, A25 |
| Salzburg | 230 | A1, A10 |
| Tirol | 280 | A12, A13 (Brenner Autobahn) |
| Vorarlberg | 80 | A14 |
| Kärnten | 220 | A2, A10 |
| Steiermark | 350 | A2, A9, S6 |
| Burgenland | 110 | A4, A3 |
Lokale Besonderheiten und wichtige Hinweise
- Brenner Autobahn (A13)
- Die Brenner Autobahn ist nicht durch die Standardvignette abgedeckt. Für die Nutzung dieses Abschnitts ist eine separate Mautgebühr zu entrichten, die elektronisch über das Toll-Collect-System abgewickelt wird.
- Tunnel mit Zusatzgebühren
- Einige Tunnel, wie der Arlbergtunnel oder der Tauern- sowie der Katschbergtunnel, erfordern neben der Vignette zusätzliche Tunnelmautgebühren. Diese sind vor Ort an Mautstellen zu entrichten.
- Straßen ohne Vignettenpflicht
- Es gibt einige Autobahnabschnitte und Schnellstraßen, die vignettenfrei sind, z.B. Stadtautobahnen oder gewisse kurze Verbindungsstücke. Eine Übersicht finden Sie auf der ASFINAG Webseite.
- Grenzübergänge
- An manchen Grenzübergängen ist der Kauf der Vignette direkt möglich, z.B. an Tankstellen oder Mautstellen. Informieren Sie sich vorab über die Öffnungszeiten und Zahlungsmöglichkeiten.
- Winterliche Verkehrsbeschränkungen
- In den Wintermonaten sind bei bestimmten Strecken Schneekettenpflicht oder Winterreifen vorgeschrieben. Die Vignette entbindet nicht von diesen Vorschriften.
- Besonderheiten für Lastkraftwagen
- Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten andere Mautregelungen. Die Lkw-Maut wird elektronisch über das GO-Maut-System abgerechnet.
- Motorräder
- Motorräder benötigen keine Vignette, um Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich zu befahren.
- Elektrofahrzeuge
- Auch Elektrofahrzeuge benötigen in Österreich eine Vignette, da keine Ausnahmen für alternative Antriebe bestehen.
Ausnahmen und besondere Fälle
- Stadtautobahnen: In Wien und Graz sind bestimmte Stadtautobahnen von der Vignettenpflicht befreit.
- Fahrten zu Werkstätten: Kurzstreckenfahrten auf Autobahnen für Werkstattbesuche können in Ausnahmefällen vignettenfrei sein, wenn man dies dokumentieren kann.
- Oldtimer: Fahrzeuge über 30 Jahre, die als Oldtimer zugelassen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Vignettenpflicht befreit werden.
- Transit für Anrainer: Einige Grenzregionen bieten eingeschränkte Transitregelungen für Anrainer, die jedoch genau geprüft werden müssen.
- Fahrten auf Bundesstraßen: Bundesstraßen sind in der Regel vignettenfrei, sofern sie nicht als Schnellstraße klassifiziert sind.
- Polizeifahrzeuge und Einsatzfahrzeuge: Offizielle Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht ausgenommen.
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